Um ein Touristenvisum oder ein Privatvisum für Russland zu erhalten, ist ein sogenannter Nachweis der Rückkehrwilligkeit erforderlich. Die russische Föderation akzeptiert dabei verschiedene Dokumente, die belegen, dass Sie ein deutsches Bankkonto besitzen oder aus einem anderen Grund willens sind im Anschluss an Ihre Russlandreise nach Deutschland zurückzukehren.

Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

Welche Dokumente kann ich als Nachweis für die Rückkehrwilligkeit nutzen?

Für Berufstätige/Angestellte:

Sie können beispielsweise einen Entgeltnachweis vorlegen. Alternativ kann Ihnen auch Ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen. Gern können Sie unser Muster für den Nachweis der Rückkehrwilligkeit durch den Arbeitgeber nutzen.

Bitte beachten Sie: auch ein Ausdruck aus Ihrem Online-Banking-Portal ist ausreichend, allerdings muss dort Ihr Name auf jeder Seite deutlich erkennbar sein.

Hinweis für Familien:

Es ist ausreichend einen Nachweis pro Familie zu erbringen, sofern alle Reisenden denselben Nachnamen tragen oder Sie mittels einer Heiratsurkunde nachweisen können, dass Sie eine Familie sind. Wenn Sie dies nicht nachweisen können, werden jeweils Nachweise für die Familienmitglieder mit unterschiedlichem Nachnamen erforderlich.

Für Selbstständige:

Die russische Föderation akzeptiert in Ihrem Fall beispielsweise den Nachweis über die Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug.

Für Rentner:

Sie können einen aktuellen Rentenbescheid vorzeigen.

Für Studierende:

Die Vorlage des Studierendenausweises ist ausreichend um ein Visum zu erhalten.

Für Nicht-Erwerbstätige:

Wenn Sie arbeitslos sind, reicht ein Nachweis über den Erhalt von Arbeitslosengeld aus. Sollten Sie Eigentum besitzen, können Sie auch Ihren Grundbuchauszug als Nachweis vorlegen.

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten Sie gern: Tel.: 030-2000 5990 oder info[@]1avisum.de

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